SEPA Basiswissen

SEPA

Europaweite Kartenzahlung – Ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum bietet neue Chancen.

Im April 2007 wurde vom EU-Parlament die Zahlungsverkehrsrichtlinie für einen gemeinsamen europäischen Zahlungsverkehrsraum angenommen. Bis zum 01.11.2009 haben die EU-Länder Zeit, die Vorgabe aus Brüssel in nationales Recht umzusetzen.

Worauf müssen sich Händler vorbereiten?

B+S informiert Sie gezielt über die Richtlinien, damit Sie künftig von SEPA profitieren. SEPA heißt Single Euro Payments Area und betrifft alle 27 EU-Staaten plus Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Es geht also um ganz Europa und nicht nur um die Länder, die den Euro als Zahlungsmittel nutzen.

SEPA wird einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum schaffen. Das bedeutet, grenzüberschreitende Zahlungen müssen zu gleichen Kosten und Bedingungen ablaufen wie nationale Zahlungen. Denn nationale Zahlungen in Frankreich, Finnland oder Deutschland müssen dann nach den gleichen Regeln erfolgen. 

Das SEPA Regelwerk unterteilt sich in drei Bereiche:

  1. SEPA Credit Transfer: In diesem Bereich sind die nationalen und internationalen Überweisungen geregelt.
  2. SEPA Direkt Debit: In diesem Bereich wird der Lastschrifteinzug geregelt, bei uns unter Einzugsermächtigung geläufig.
  3. SEPA Card Frameworks: Dieser Bereich regelt alle Kartenzahlungen europaweit. Ziel ist es, jede Karte an jedem POS-Terminal und jedem Geldausgabeautomat zu gleichen Bedingungen wie im nationalen Einsatz nutzbar zu machen.

Zu SEPA Card Frameworks 

Banken, die Karten herausgeben, müssen nach SEPA-Standard künftig ihre nationale Marke (z.B. electronic cash) international einsetzbar machen. An einer Lösung arbeitet das Deutsche Kreditgewerbe unter dem Arbeitstitel "TA 7.0" mit den anderen Ländern und der EU. TA 7.0 reglementiert im wesentlichen die Verarbeitung der Debitkarten.